
Streit um Anreicherung
Ein Schreiben der Generalzolldirektion aus dem August hat für erhebliche Unruhe bei Winzern und Abfindungsbrennern gesorgt. Es geht um die Verarbeitung von angereicherten Rohstoffen in der Abfindungsbrennerei. Die bisher unstrittige Rechtslage scheint neu definiert.
von Badens Brenner erschienen am 25.09.2024Diese plötzliche Änderung, kurz vor Beginn der Weinlese, stellt viele Betriebe vor erhebliche Herausforderungen. Die Verbände tun ihr Mögliches, der alten Rechtsauffassung wieder Geltung zu verschaffen. Doch wo liegt überhaupt das Problem?
Bisher war es üblich, dass Nebenprodukte der Weinherstellung wie Weinhefe und Trester, trotz Anreicherung während der Weinherstellung, in Abfindungsbrennereien verarbeitet werden durften. Diese Praxis basierte auf langjährigen Regelungen des Branntweinmonopolgesetzes, das nach der Einführung des neuen Alkoholsteuerrechts 2018 fortgeführt wurde. Eine Zugabe von Saccharose, wie sie nach dem Weinrecht erlaubt ist, wurde bislang nicht als Verstoß gegen die Vorgaben des Alkoholsteuerrechts gewertet.
Nun jedoch hat das Bundesministerium der Finanzen diese bisherige Praxis geändert. Nach der neuen Auffassung ist jede Zugabe von Saccharose während der Weinherstellung – auch wenn sie zur Korrektur des Zuckergehalts im Traubenmost dient – nicht mehr zulässig, wenn die daraus gewonnenen Rohstoffe in Abfindungsbrennereien verarbeitet werden sollen. Dies bedeutet, dass Traubenmost, -wein, -hefe und -trester, die zur Herstellung von verkehrsfähigem Wein angereichert wurden, künftig nicht mehr in Abfindungsbrennereien destilliert werden dürfen. Diese plötzliche Neudefinition bringt erhebliche wirtschaftliche Probleme mit sich, da viele Brennereien und Weinbauern ihre Produktionsmethoden nicht kurzfristig anpassen können.
Forderungen der Verbände
Der Bundesverband der Deutschen Klein- und Obstbrenner e. V. hat daher gefordert, dass diese neue Rechtsauffassung unverzüglich außer Kraft gesetzt wird, um wirtschaftliche Schäden in der Weinwirtschaft zu verhindern. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Traubenmostkonzentrat weiterhin zur Anreicherung verwendet werden darf, was eine Ungleichbehandlung zwischen Saccharose und Traubenmostkonzentrat darstellt.
Das Vorgehen gefährdet die wirtschaftliche Existenz vieler Betriebe. Timo Anschütz
Der Verband Badens Brenner führt gemeinsam mit dem Bundesverband derzeit intensive Gespräche mit Behörden und politischen Entscheidungsträgern auf verschiedenen Ebenen, um eine Lösung für das Problem zu finden.
Der Geschäftsführer von Badens Brenner, Timo Anschütz sagt: „Eine zügige Reaktion seitens des Bundesministeriums der Finanzen ist dringend erforderlich, um die wirtschaftliche Existenz der betroffenen Betriebe nicht zu gefährden und den reibungslosen Betrieb der Abfindungsbrennereien zu sichern. Ohne eine rasche Klärung drohen schwerwiegende Folgen für zahlreiche Brennereien und darüber hínaus auch für viele Weinbaubetriebe.“
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