
Kein Schildbürgerstreich
Die Europäische Chemikalienagentur prüft eine Einstufung von Ethanol als CMR-Stoff, also als krebserzeugend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend. Dieser Einschätzung liegen Studien zur oralen Aufnahme zugrunde. Infrage steht aber die Verwendung von Ethanol insgesamt – zum Beispiel auch als Desinfektionsmittel.
von Friedrich Springob erschienen am 09.02.2026
Die Einstufung basiert hauptsächlich auf Studien zum missbräuchlichen oralen Konsum, nicht auf der professionellen Anwendung etwa zur Händedesinfektion Die Konsequenzen einer Einstufung von Ethanol als CRM-Stoff wären verheerend:
- Sie könnte die Produktion von Desinfektionsmitteln und Medizinprodukten erschweren oder verbieten.
- Arbeitsrechtlich könnte eine Einstufung als reproduktionstoxisch könnte zu einem Arbeitsverbot für Frauen im gebärfähigen Alter führen, die mit Ethanol arbeiten.
Verbände wie der Bundesverband Medizintechnologie, , die Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene, der Verband der Chemischen Industrieund viele andere warnen daher vor Gefahren für die Hygiene, da für viele Anwendungen wie zum Beispield die bereits genannte Händedesinfektion, keine gleichwertigen Alternativen existieren.
Die Branche fordert eine differenzierte Betrachtung, die den sicheren Einsatz in der Medizin nicht durch eine Einstufung, die auf oraler Aufnahme basiert, unmöglich macht.
In einem Positionspapier von über einem Dutzend deutscher Gesundheitsverbände heißt es:
„Wir fordern, dass die undifferenzierte Einstufung von Ethanol als CMR-Stoff im Rahmen des BPR-Verfahrens gestoppt wird. Denn:
- Ethanol ist alternativlos wirksam. Ethanol zeichnet sich durch eine höhere Wirksamkeit gegenüber relevanten Viren aus als die Alternativen 1-Propanol und 2-Propanol. Es gibt keine Alternative zu Ethanol, die gegen unbe-hüllte Viren, wie bspw. Polioviren, wirksam ist. Daher würde gerade ein Verzicht auf die Ver-wendung ethanolhaltiger Desinfektionsmittel ein Gesundheitsrisiko für in der Gesundheitsver-sorgung Tätige darstellen!
- Ethanol ist sicher. Die durch Händedesinfektion über die Haut aufgenommenen Mengen Ethanol liegen unterhalb toxikologisch relevanter Konzentrationen. Eine sachgerechte Anwendung ist sicher.
- Ethanol ist verfügbar. Ethanol ist breit verfügbar und kostengünstig. Eine Substitution durch weniger wirksame und eingeschränkt verfügbare Alternativen wie Propanol würde zu Kostensteigerungen im bereits unterfinanzierten Gesundheitswesen führen.
- Ethanol ist unverzichtbar. Ethanol wird seit 1977 auf der Kernliste der unverzichtbaren Arzneimittel der Weltgesundheits-organisation (WHO) geführt (WHO, 2023). Eine adäquate Reaktion auf Pandemien wäre ohne die uneingeschränkte Verfügbarkeit von Ethanol nicht möglich.“
Diese Einschätzung bezieht sich auf den Wert von Ethanol für das Gesundheitssystem, die Konsequenzen wären aber noch weitreichender, denn Ethanol ist aus vielen Wirtschaftsbereichen nicht wegzudenken.
Der Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) und der Verband deutscher Alkoholhersteller und Verarbeiter (VDAHV) schreiben in einem offenen Brief an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas:
„Angesichts der wissenschaftlich fehlerhaften Basis der CMR-Einstufung und der drohenden, unverhältnismäßigen Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheitsvorsorge, die Versorgungssicherheit und die deutsche Bioökonomie, sollte
- die Bundesanstalt für Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz die Empfehlung der ECHA zur CMR 1A-Einstufung von Ethanol für Biozid-Anwendungen nicht unterstützen,
- die Bewertung der inhärenten Gefährlichkeit (Hazard Assessment) von Ethanol durch das Risk Assessment Committee (RAC) der ECHA vorgenommen werden, wobei eine Neubewertung erfolgen muss, die das Risiko des missbräuchlichen oralen Alkoholkonsums von Ethanol strikt von der sonstigen Verwendung trennt,
- vor einer Entscheidung des Biozid-Produkte-Komiteeeine umfassende Folgenabschätzung (Impact Assessment) für alle betroffenen Sektoren (Gesundheit, Bioökonomie, Verkehr) erfolgen.“








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