Spirituosenrecht: Branntwein
Der Begriff „Branntwein“ hat nicht nur umgangssprachlich, sondern auch in der Rechtssprache unterschiedliche Bedeutungen. Diese Begriffsvielfalt ist mit ursächlich dafür, dass auch heute noch Spirituosen vielfach unter Bezeichnungen wie „Kornbranntwein“, „Obstbranntwein“, „Hefebranntwein“ oder „Tresterbranntwein“ in den Verkehr gebracht werden, obwohl die Bezeichnung „Branntwein“ seit dem 15. Dezember 1989 ausschließlich für eine bestimmte, genau definierte Spirituose aus Traubenwein reserviert ist.
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