Spirituosenrecht: Branntwein
Der Begriff „Branntwein“ hat nicht nur umgangssprachlich, sondern auch in der Rechtssprache unterschiedliche Bedeutungen. Diese Begriffsvielfalt ist mit ursächlich dafür, dass auch heute noch Spirituosen vielfach unter Bezeichnungen wie „Kornbranntwein“, „Obstbranntwein“, „Hefebranntwein“ oder „Tresterbranntwein“ in den Verkehr gebracht werden, obwohl die Bezeichnung „Branntwein“ seit dem 15. Dezember 1989 ausschließlich für eine bestimmte, genau definierte Spirituose aus Traubenwein reserviert ist.
- Veröffentlicht am
- 2 Monate zum kostenlosen Kennenlernen
- Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
0,- EUR / 2 Monate
danach 74,- EUR (inkl. MwSt. und Versand) / 12 Monate
- 2 Monate zum kostenlosen Kennenlernen
- Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
0,- EUR / 2 Monate
danach 51,99 EUR (inkl. MwSt.) / 12 Monate
Mehr zum Thema:
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Normal