Aufzeichnungspflichten
Was die neuen Kassenregelungen bedeuten
Zum 1. Januar 2020 tritt die Neuerung zur Aufzeichnungspflicht bei Kassensystemen in Kraft. Ziel ist der Schutz vor Manipulationen. Auch kleine Betriebe mit Hofladen sind davon betroffen. Wir sagen Ihnen, wie Sie auf der sicheren Seite sind. Ab dem ersten Januar 2020 müssen alle elektronischen Kassensysteme eine Zertifizierung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) besitzen. Was heißt das für die Unternehmen? Müssen sie neue Kassensysteme anschaffen oder können sie doch noch mit den etwas älteren Systemen weiter arbeiten?
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Betriebe, die nach dem 25. November 2010 neue Kassensysteme gekauft haben, können sich mit dem Hersteller in Verbindung setzen, um herauszufinden, ob das vorhandene System auf die BSI-Zertifizierung aufrüstbar ist. Um auf der sicheren Seite zu sein, fordern Sie am besten eine schriftliche Bestätigung an. Dann kann das Kassensystem noch bis zum 1. Januar umgerüstet werden.
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