Verbotener Farbwechsel
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Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) weist darauf hin, dass die Verwendung dieser Pflanze zur Färbung eines Lebensmittels nicht zugelassen ist. Denn es handelt sich hierbei um ein neuartiges Lebensmittel („Novel Food“), das heißt ein Lebensmittel, das vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der Union für den menschlichen Verzehr verwendet wurde. Die Zulassung der Blauen Klitorie als neuartiges färbendes Lebensmittel wurde bei der Europäischen Kommission bereits beantragt, jedoch wurde diesen Anträgen wegen Sicherheitsbedenken der EFSA (European Food Safety Authority - Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) bisher nicht stattgegeben.
Auch zur Aromatisierung nicht zugelassen
Manche Hersteller behaupten, die Blaue Klitorie zur Aromatisierung von Gin zu verwenden, was aber ebenfalls nicht zulässig ist. Denn es dürfen nur solche Aromen oder Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften in Lebensmitteln verwendet werden, bei denen kein Zweifel an der Sicherheit besteht und die nach verfügbaren wissenschaftlichen Daten keine Gefahr für die Gesundheit der Verbraucher darstellen. Wegen der Zweifel der EFSA an der Sicherheit ist daher auch die Verwendung dieser Pflanze als Aroma nicht zugelassen.