
ENTGEISTERT und verurteilt
Existenzgefährdend, das sei das Urteil für THE DUKE. Kaum verständlich und unfair. So der Tenor einer Pressemeldung der Destillerie. Es geht hier um die Pfandpflicht für alkoholfreie Getränke, eine Gesetzeslücke und deren Auslegung. Für sich hat THE DUKE auf jeden Fall schon einmal eine clevere Lösung gefunden.
von Friedrich Springob erschienen am 02.12.2025Das Oberlandesgericht München hatte dem Kläger, einem Abmahnverein, Recht darin gegeben, dass alkoholfreie Spirituosenalternativen der Pfandpflicht unterlägen. In der Folge habe THE DUKE die Verfahrenskosten zu tragen.
Das schreibt Maximilian von Pückler, der Geschäftsführer und Gründer der Destillerie THE DUKE, auf der Website zu dem Fall:
„Liebe Freundinnen und Freunde von THE DUKE,
viele von euch kennen und lieben ihn – unseren alkoholfreien ENTGEISTERT. Für viele ist er längst fester Bestandteil genussvoller Abende, Momente der Achtsamkeit, der Freude.
Doch vor einigen Monaten hat ein einziger Brief alles verändert. Ein Brief – vom Anwalt.
Absender: ein Verein namens „Sozialer Wettbewerb“. Der Vorwurf: Wir würden gegen das Pfandgesetz verstoßen. Die Folge: eine Klage. Der Schaden? Über 68.000 Euro.
Wie kam es dazu?
In Deutschland sind alkoholische Getränke wie Gin, Wein oder Sekt vom Pfand ausgenommen – genauso wie entalkoholisierter Wein oder Sekt. Also gingen wir – wie der gesamte Markt – davon aus, dass auch alkoholfreier Gin nicht pfandpflichtig ist. Ein Irrtum? Nein – eine Gesetzeslücke. Denn alkoholfreie Spirituosen gab es schlicht noch nicht, als das Gesetz geschrieben wurde.
Genau diese Lücke wurde offenbar zur Angriffsfläche: Der Verein verklagte ausgerechnet uns. Warum nicht die Großen? Warum wir? Eine Frage, die wir uns bis heute stellen.
Vor dem Landgericht bekamen wir recht. Die Richterin sah die Lücke im Gesetz – und urteilte mit gesundem Menschenverstand. Zitat:
Kein Mensch versteht, warum alkoholische Spirituosen pfandfrei sein sollen, alkoholfreie aber nicht.Doch im Berufungsverfahren sah ein anderer Richter das anders. Er entschied: Ja, wir müssen Pfand erheben. Und auf unseren Hinweis, dass das niemand sonst in Deutschland tut, kam die Antwort à la: Dann verklagt doch die anderen.
Aber genau das tun wir nicht. Wir verklagen keine Kolleg:innen – wir kämpfen alle mit denselben Herausforderungen.
Für uns hatte dieses Urteil dramatische Folgen:
Sofortiger Verkaufsstopp Rücknahme aus dem Handel Hohe Verfahrenskosten – auch für die Gegenseite Und: ein schmerzlicher Umsatzverlust Warum wir nicht einfach Pfand einführen?
Weil es niemand zurücknimmt. Supermärkte sind nicht verpflichtet, alkoholfreie Spirituosen mit Pfand anzunehmen – also lassen sie sie einfach weg. Und setzen auf große Marken, die – wie durch Zufall – nicht verklagt wurden.
Das ist bitter. Und unfair.
Wir sind ein kleines Team mit 20 Menschen, die mit Herzblut dabei sind. Diese Klage hat uns schwer getroffen – und genau deshalb gehen wir jetzt einen anderen Weg.
Wir haben reagiert: Unser Entgeistert ist jetzt mit neuer Rezeptur in Steingutflaschen erhältlich – diese sind per Gesetz pfandfrei, unabhängig vom Inhalt. Absurd? Ja. Effektiv? Leider auch.“
So auf der Website https://theduke-gin.de/blogs/news/das-recht-als-lotterie-oder-gin-als-protest zu lesen.
Im gleichen Zuge rief Maximilian von Pückler dazu auf, THE DUKE durch eine Crowdfunding-Kampagne zu unterstützen, um die finanziellen Folgen für die Destillerie abzumildern. Diese Kampagne ist mittlerweile abgeschlossen.










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