
Es kommt Bewegung in die Sache
Ende September hat sich die Agrarministerkonferenz (AMK) mit der Abfindungsbrennerei beschäftigt. Auf Antrag Baden-Württembergs sollen bürokratische Hürden abgebaut werden. Es geht unter anderem um die Erhöhung des Brennkontingentes.
von Friedrich Springob erschienen am 30.09.2025
Die AMK stellt in ihrem Beschluss fest, dass die Abfindungsbrenner einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der ökologisch wichtigen Streuobstwiesen leisten, indem sie das dort anfallende Obst verwerten. Das war schon das Kernargument zum Erhalt der Abfindungsbrennerei im Zuge der Abschaffung des Branntweinmonopols und der Überführung der branntweinsteuerrechtlichen Regelungen in das Alkoholsteuergesetz im Jahr 2013.
Jetzt halten die Agrarminister der Bundesländer fest, dass nach Abschaffung des Monopols zum Jahresende 2017 viele Abfindungsbrenner in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind. Viele Abfindungsbrennereien stellen den Betrieb ein. Die Kleinbrenner können mithin also immer weniger ihren Beitrag zum Erhalt der Streuobstwiesen leisten. Darum soll nach dem Willen der AMK den verbliebenen Brennereien das Wirtschaften erleichtert werden, unter anderem durch eine Erhöhung des jährlichen Brennkontingentes von heute 300 Liter auf womöglich 600 Liter reinen Alkohol. (Diese Höhe fordern zumindest die Kleinbrennerverbände.)
Daneben soll die Umstellung auf die Verschlussbrennerei erleichtert und Vereinfachungen für vereinseigene Abfindungsbrennereien geprüft werden. Die letzte Forderung betrifft anscheinend vor allem Obst- und Gartenbauvereine aus dem Saarland, die nicht über 3 Hektar Fläche verfügen, aber durch ihre Arbeit sehr wohl zum Erhalt der Biodiversität beitragen.

Wörtlich lautet der Beschluss:
- Die Ministerinnen, Minister und Senatorinnen der Agrarressorts der Länder erkennen an, dass die Abfindungsbrennereien im Land über die Verwertung von Streuobst einen wichtigen Beitrag zum Erhalt ökologisch wertvoller Streuobstwiesen und damit zum Erhalt wertvoller Kulturlandschaft in Deutschland erbringen.
- Die Ministerinnen, Minister und Senatorinnen der Agrarressorts der Länder nehmen zur Kenntnis, dass sich nach der Abschaffung des Branntweinmonopols zum 31. Dezember 2017 die wirtschaftliche Situation der Abfindungsbrennereien deutlich verschlechtert hat, was sich auch an der weiter abnehmenden Zahl der aktiven Abfindungsbrennereien zeigt.
- Vor diesem Hintergrund bitten die Ministerinnen, Minister und Senatorinnen der Agrarressorts der Länder das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat, in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen sowie unter Einbindung der am stärksten betroffenen Länder sowie der Verbände der Brennereien und Spirituosenwirtschaft, bis zur Frühjahrsagrarministerkonferenz 2026 Vorschläge zu erarbeiten, wie die Vielzahl bürokratischer Hürden für die Abfindungsbrennereien abgebaut und Möglichkeiten zur betrieblichen Entwicklung gestärkt werden können. Dabei sollen insbesondere eine Anhebung der jährlichen Brennkontingente für Abfindungsbrennereien sowie eine erleichterte Umstellung auf das Verschlussverfahren geprüft werden. Zudem sollten Vereinfachungen für vereinseigene Abfindungsbrennereien im Alkoholsteuergesetz geprüft werden.
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