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Online-Anmeldung

Das Ende der Stoffbesitzer?

Jahrelang ist sie eingefordert worden: Die Online-Anmeldung von Brenngenehmigungen. Seit 2021 ist sie über das Zoll-Portal möglich, ab dem 1. Januar 2027 wird sie verpflichtend. Genau darin liegt ein Problem …

von Friedrich Springob erschienen am 09.02.2026
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Äpfel werden in einer mobilen Mosterei versaftet
Äpfel werden in einer mobilen Mosterei versaftet © Friedrich Springob

Bislang konnten die Abfindungsbrennereien wählen, ob sie ihre Brenngenehmigungen online über das Zoll-Portal oder in Papierform mit den Formularen 1219 für mehlige Stoffe, 1220 für nicht-mehlige Stoffe und 1221 für die Abfindungsanmeldung als Stoffbesitzer einreichen wollten.

Papier dominiert

Ein Großteil der Anträge wird dabei immer noch über Papier abgewickelt. Der wahrscheinlich wichtigste Grund dafür ist folgender: Die erfahrenden Stoffbesitzerbrenner haben ihren Stoffbesitzern bislang beim Ausfüllen der Formulare geholfen.

Das wird künftig so nicht mehr möglich sein. Warum? Steuerschuldner sind ja die Stoffbesitzer. Online müssen sie sich aber nun steuerlich auch als solche ausweisen, sprich, sie brauchen ein ELSTER-Zertifikat.

Viele Stoffbesitzer gehören aber der älteren Generation an, die sich noch die Mühe macht, das Obst aufzuklauben und zu verwerten. Online-affin sind diese engagierten Streuobst-Nutzer aber häufig nicht. Sie sind den Umgang mit dem Computer und dem Internet nicht gewöhnt.

Die Befürchtung ist nun, dass viele dieser Stoffbesitzer aufgeben werden. Der Brenner Leo Scholtes von der Mosel schätzt die Lage dramatisch ein: „Ich nehme an, dass bei mir cira 30 Prozent der Stoffbesitzer abspringen werden. Unter Kollegen, die noch mehr als ich für Stoffbesitzer brennen, werden Zahlen von bis zu 50 Prozent genannt.“

Hintergrund

Die Zahl der angemeldeten Stoffbesitzer schwankt von Jahr zu Jahr, abhängig nicht zuletzt von der Obsternte. In der ersten Jahreshälfte 2018 waren es bundesweit rund 10.000 Stoffbesitzer, ein Jahr danach sogar über 80.000.

Würden davon ein Drittel bis zur Hälfte künftig wegfallen, wären das drastische Einbußen. Wirtschaftlich für diejenigen Abfindungsbrenner, die einen betrieblichen Schwerpunkt auf das Stoffbesitzerbrennen legen, aber auch für die Streuobstwiesen, deren Aufrechterhaltung an der Verwertung der Früchte hängt.

Online-Schulungen

Die Kleinbrenner-Verbände versuchen das dadurch aufzufangen, dass sie in Zusammenarbeit mit dem Zoll Online-Schulungen zum ELSTER-Zertifikat anbieten (siehe Kasten). Sie sind auch mit dem Zoll im Gespräch über eine möglichst nutzerfreundliche Oberfläche der kommenden „Stoffbesitzer-App“. Außerdem steht noch im Raum, dass es eventuell eine Verlängerung der Übergangsfrist geben oder auch eine Härtefallregelung geben wird, sprich, dass die Anträge noch länger in Papierform gestellt werden können.

Info Online-Schulungen

Unter www.bdko.de/seminare finden Sie die aktuellen Schulungs-Angebote.

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