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Statistik Alkoholsteuer

Mehr Steuern, weniger Brennereien

Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 193,6 Millionen Liter Alkohol (bis 2017: Branntweinsteuer) versteuert. Das waren 12,9 % mehr als im Vorjahr. Die weitaus größere Menge an Alkohol wird aufgrund ihrer Verwendung nicht besteuert.

von Destatis/Redaktion Quelle Destatis erschienen am 23.05.2025
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Brennerei Störtebeker auf Rügen.
Brennerei Störtebeker auf Rügen. © Friedrich Springob

Für die steuerfreie Verwendung wurden 1,6 Milliarden Liter Alkohol registriert (+24,1 %). Dieser Alkohol diente im Jahr 2024 zu 83,2 % der Herstellung von Kraftstoffen und 9,8 % wurden für sonstige gewerblich-technische Zwecke verwendet. Weiterhin wurde Alkohol zur Herstellung von kosmetischen Mitteln (2,1 %), Essig (2,0 %), Arzneimitteln (1,6 %) und zur Herstellung von Getränke- und Lebensmittelaromen sowie Pralinen und Lebensmitteln (1,4 %) eingesetzt. Zusätzlich wurden im Jahr 2024 insgesamt 0,5 Milliarden Liter Alkohol steuerfrei in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder in Staaten außerhalb der EU) geliefert.

Nach Abschaffung des Branntweinmonopols regelt das Alkoholsteuergesetz seit dem 1. Januar 2018 die Besteuerung von Alkohol und alkoholhaltigen Waren. Darunter fallen unter anderem Spirituosen wie Obstbranntwein, Rum oder Liköre. Insgesamt erzielte der Bund im Jahr 2024 durch die Alkoholsteuer (ehemals Branntweinsteuer) Einnahmen in Höhe von 2,0 Milliarden Euro.

Im Kalenderjahr 2024 waren in Deutschland 10.252 Brennereien zugelassen. 2020 waren es noch 14.180 gewesen. Der Rückgang geht vor allem zu Lasten der Abfindungsbrennereien. Auch die Zahl der Stoffbesitzer ist dramatisch zurückgegangen. Mehr Details sind dem Bild unten zu entnehmen.

Statistik Zahl der Brennereien 2020 bis 2024
Statistik Zahl der Brennereien 2020 bis 2024 © Destatis
4 Kommentare
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  • Cage 30.05.2025 20:23
    Aus diesem Grund bin ich gegen die Erhöhung des Kontingent von 300l auf 500l. Das bringt nur den Großbrennereien was. Die kleinen traditionellen Abfindungsbrennereien werden dadurch vollends verdrängt. Wenn wir wirklich die Kleinbrennereien und Streuobstwiesen retten wollen, müssen diese mehr entlastet, unterstützt und gefördert werden und Großunternehmen stärker besteuert. Sonst wird der Trend so weiter gehen...
    • Friedrich Springob 02.06.2025 07:46
      Mit 500 Litern reinem Alkohol ist eine Brennerei noch immer nicht groß. Und selbst die Wirtschaftlichkeit steht bei dieser potenziellen Alkoholmenge noch immer in Frage. Aber unterm Strich geht es um die Wirtschaftlichkeit. Nur wer auf Dauer wirtschaftlich arbeitet, findet Betriebsnachfolger und sichert damit auch dauerhaft den Erhalt der Streuobstwiesen.
  • schnapsschöner 30.05.2025 13:08
    Unter diesen Voraussetzungen finde ich es völlig daneben dass viele Stoffbesitzer von den Hauptzollämtern mit mehrseitige Fragebögen belästigt werden. Schließlich kann in Deutschland, bei richtiger Argumentation, nahezu jede volljährige Person als Stoffbesitzer auftreten. Diese Aktion vergrault weitere der noch aktiven Stoffbesitzer. Die großen Handelskonzerne werden dieses Vorgehen mit großer Zufriedenheit betrachten. Ich finde es gäbe lukrativere Tätigkeiten für unsere Zollbehörden.
    • Friedrich Springob 02.06.2025 07:48
      Abfindungsbrenner und damit auch Stoffbesitzer sind durch den vergünstigten Steuersatz Subventionsempfänger. Eine Kontrolle ergibt daher durchaus Sinn. Allerdings, da gebe ich Ihnen recht, sollte der Aufwand - für beide Seiten - überschaubar bleiben. Die Verhältnismäßigkeit sollte gewahrt bleiben.
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