Alkoholsteuergesetz
Erhöhung der Brennkontingente?
Die Bundesregierung hat am 21. Oktober den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen beschlossen. Geändert werden soll auch das Alkoholsteuergesetz, das bekanntlich seit 1. Januar 2018 das Abfindungs- und Stoffbesitzerbrennen regelt.
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Der Bundesverband der Klein- und Obstbrenner e. V. hatte im Vorfeld der Kabinettbefassung unter anderem die Erhöhung der jährlichen Brennkontingente von derzeit 300 Liter reiner Alkohol (r. A.) auf 500 Liter gefordert, um die Rahmenbedingungen für Abfindungsbrenner zu verbessern.
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