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Neues Verpackungsgesetz ab 2019

Mehr Meldepflichten und mehr Transparenz

Im Juli 2017 wurde das neue Verpackungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es löst zum Beginn des Jahres 2019 die bisherige Verpackungsverordnung ab. Für direktvermarktende Betriebe bringt es einige Neuerungen und nicht zuletzt Verschärfungen mit.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
Nach wie vor gilt das Prinzip der Produktverantwortung. Wer also Verpackungen in den Umlauf bringt, beispielsweise mit Wein oder Spirituosen befüllte Flaschen, muss sich einem sogenannten dualen System anschließen. Es übernimmt die Rücknahme und Verwertung der Verpackungen. Dies geschieht bundesweit über den gelben Sack, die gelbe Tonne bzw. über die Glascontainer. So wird sichergestellt, dass gebrauchte Verpackungen in ganz Deutschland flächendeckend für den privaten Endverbraucher kostenfrei entsorgt und in den Verwertungskreislauf gebracht werden können. Die Entsorgungskosten der gelben Säcke, Glascontainer etc. werden nicht über die kommunalen Müllgebühren abgerechnet, sondern anteilsmäßig von den verschiedenen dualen Systemen...
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