
Wann kommt die Zuckersteuer?
Kommt die Zuckersteuer schon zum 1. Januar 2027 oder erst ein Jahr später? Und welche Getränkekategorien sind überhaupt betroffen? Womöglich auch Spirituosen? Wir versuchen hier, ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.
von Redaktion erschienen am 13.07.2026Seit einigen Jahren wird auch in Deutschland über die Einführung einer Zuckersteuer oder einer Zuckerabgabe auf gesüßte Erfrischungsgetränke wie insbesondere Softdrinks oder Limonaden diskutiert. Die Zuckersteuer soll einen Beitrag zur Bekämpfung des zunehmend auch bei Kindern und Jugendlichen festzustellenden Übergewichts leisten, um spätere Folgekosten im Gesundheitswesen durch Krankheiten wie z.B. Diabetes-Typ II oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu minimieren.
Bereits im Dezember 2025 kündigte der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) eine Gesetzesinitiative zur Einführung einer Zuckersteuer bzw. einer Zuckerabgabe auf gesüßte Erfrischungsgetränke an. Vorbild für diese Debatten war insbesondere Großbritannien, das 2018 eine nach Zuckergehalt gestaffelte Abgabe auf gesüßte Getränke (Soft Drinks Industry Levy) eingeführt hatte mit der Folge, dass die Hersteller in Großbritannien den Zuckergehalt in Softdrinks reduzierten und der Konsum zuckerhaltiger Limonaden sank.
Obschon der CDU-Bundesparteitag im Februar 2026 die Einführung einer Zuckersteuer mehrheitlich ablehnte, brachte Ministerpräsident Günther dennoch Ende Februar 2026 eine entsprechende Gesetzesinitiative im Bundesrat ein. Am 30. März 2026 stellte die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eingesetzte FinanzKommission Gesundheit ihren ersten Bericht mit Empfehlungen zur Stabilisierung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung ab 2027 vor. In ihrer Empfehlung Nummer 66 schlug diese Kommission nach dem britischen Vorbild die Einführung einer Steuer auf gesüßte Erfrischungsgetränke ab dem Jahre 2028 vor.
- Für Getränke mit einem Zuckergehalt unter 5 g / 100 ml soll keine Zuckersteuer entrichtet werden.
- Getränke mit einem Zuckergehalt von 5 bis unter 8 Gramm / 100 ml sollen mit einer Zuckersteuer von 26 Cent je Liter belastet werden.
- Für Getränke mit einem Zuckergehalt von mindestes 8 Gramm / 100 ml bzw. höher wäre eine Zuckersteuer von 32 Cent je Liter fällig.
Im Eckwertebeschluss für den Bundeshaushalt 2027 und die Finanzplanung bis 2030, den das Bundeskabinett am 29. April 2026 gefasst hat, war lediglich die Einführung einer Zuckerabgabe erwähnt. Einen Hinweis auf den Zeitpunkt, ab wann die Zuckersteuer gelten solle, gab es nicht. Bundesminister Klingbeil erwähnte in der Pressekonferenz, dass Bundesministerin Warken den Auftrag habe, ein Gesetz zur Einführung einer Zuckerabgabe auszuarbeiten. Die Zuckerabgabe solle nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern, sondern zweckgebunden zur Stabilisierung des Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung verwendet werden. Demgegenüber würde eine Verbrauchsteuer auf Zucker immer dem allgemeinen Haushalt zufließen.
Steuer oder Abgabe
In der Fragestunde des Bundestages am 10. Juni 2026 erklärte der Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Gesundheit Dr. Georg Kippels, dass geplant sein, die Zuckerabgabe zum 1. Januar 2028 einzuführen, um der Getränkewirtschaft Zeit für die Rezepturumstellungen zu geben. Ende Juni 2026 wurde dann bekannt, dass gegen die Einführung einer Zuckerabgabe verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, da eine Abgabe immer dem Personenkreis zugutekommen müsse, der diese zu entrichten habe. Dies wäre bei der geplanten Zuckerabgabe gerade nicht der Fall. Daher soll jetzt eine Verbrauchsteuer auf Zucker, der in gesüßten Getränken verwendet werde, eingeführt werden. Das Bundesfinanzministerium ist mit der Ausarbeitung des Gesetzentwurfes in enger Abstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium befasst. Am 10. Juli 2026 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) mit einer wichtigen Änderung beschlossen. Danach soll der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds für das Jahr 2027 um 650 Mio. Euro und in den Folgejahren um 450 Mio. Euro reduziert werden. Die Gegenfinanzierung soll durch die geplante Einführung einer Verbrauchssteuer auf zuckergesüßte Getränke erfolgen (s. auch die Bundestags-Drucksache 21/7023). Nach diesem Beschluss müsste die Zuckersteuer schon zum 1. Januar 2027 eingeführt werden.
Es ist davon auszugehen, dass nunmehr mit heißer Nadel ein Gesetzentwurf zur Einführung der Zuckersteuer auf zuckergesüßte Getränke erarbeitet wird. Offen ist, welche zuckergesüßten Getränke besteuert werden soll sowie wie und wo (bei welchen Herstellern oder Vertreibern) die Zuckersteuer erhoben werden soll. Nach der Systematik der sonstigen Verbrauchsteuern ist davon auszugehen, dass wohl Zuckersteuerläger eingeführt werden und der Steuergegenstand mit Hilfe von Verweisen auf Positionen der Kombinierten Nomenklatur festgelegt bzw. definiert wird.
Die Verbände der Getränkewirtschaft sowie 300 Unternehmen, die alkoholfreie Erfrischungsgetränke herstellen, lehnen mit scharfen Worten sowohl die Einführung einer Zuckersteuer als nicht zielführend als auch die nunmehr überhastete Einführung schon zum 1. Januar 2027 mit scharfen Worten ab. So spricht die Wirtschaftliche Vereinigung der alkoholfreien Getränke von „modernem Raubrittertum“. Da die Bundesregierung selbst davon ausgeht, dass eine Umstellung der Rezepturen für die Getränke mit weniger Zucker oder durch den teilweisen Ersatz des Zuckers durch Süßstoffe erst ab 2028 möglich ist, zeige sich daran, dass für das Kalenderjahr 2027 ein Steueraufkommen von 650 Mio. Euro und für die folgenden Kalenderjahre jeweils 450 Mio. Euro kalkuliert werden.
Sind Spirituosen betroffen?
Dem Vernehmen nach sollen Spirituosen inklusive Liköre, die bekanntlich EU-rechtlich einen Mindestzuckergehalt von 100 Gramm je Liter Fertigware, ausgedrückt als Invertzucker, aufweisen müssen, nicht unter den Anwendungsbereich der Zuckersteuer fallen. Dies ist auch konsequent, weil Likörhersteller – anders als Hersteller von gesüßten Erfrischungsgetränken – keine Möglichkeit haben, den Zuckergehalt zu reduzieren.










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