Neues Verpackungsgesetz
Registrierungspflicht für alle
Zum 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft und löst die bisherige Verpackungsverordnung ab. Es gibt dann eine Pflicht zur Registrierung bei der neu eingerichteten "Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister" (www.verpackungsregister. org). Die neue Datenbank namens "LUCID" soll Transparenz darüber herstellen, ob alle dazu verpflichteten Unternehmen sich an der Lizenzierung ihrer Verpackungsmengen beteiligen.
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Ohne eine solche Registrierung, die unabhängig von der Betriebsgröße und der vermarkteten Menge ist, darf künftig keine verpackte Ware i n den Verkehr gebracht werden. Leider gibt es trotz vielfältiger Bemühungen der Verbände in diesem Zusammenhang keine Bagatellregelung für kleine Betriebe.
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