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Agrargeoschutz-Durchführungsgesetz in Kraft

Die Folgen für die Brenner

Das Agrargeoschutz-Durchführungsgesetz (AgrarGeoSchDG) ist am 16. Januar in Kraft getreten. Hier fassen wir die für die Spirituosenbranche wichtigsten Änderungen und Konsequenzen zusammen.

von Redaktion erschienen am 26.01.2026
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Das Reichstagsgebäude in Berlin, Sitz des Deutschen Bundestages.
Das Reichstagsgebäude in Berlin, Sitz des Deutschen Bundestages. © maitrecortex/hutterstock.com

Das AgrarGeoSchDG ist gemäß Artikel 1 des Gesetzes zur Durchführung der Reform und Erweiterung des Schutzes geografischer Angaben (Geoschutzreformgesetz) ein neues Stammgesetz zur nationalen Durchführung der Agrargeoschutz-Grundverordnung (EU) 2024/1143, die bekanntlich für Wein, Spirituosen und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse einschließlich Lebensmittel gilt.

Sonderfall Spirituosen

Das System und der Schutz geografischer Angaben bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Lebensmitteln, Wein und Spirituosen (Agrargeoschutz) wurde auf EU-Ebene reformiert und in einer einzigen Verordnung zusammengefasst. Im Spirituosensektor gelten allerdings für den Geoschutz noch einige Bestimmungen der Spirituosen-Verordnung (EU) 2019/787 fort, u.a. die Definition der geografischen Angabe sowie die Struktur und der Inhalt der Produktspezifikation (früher: technische Unterlage genannt) bzw. des Einzigen Dokumentes.

Die Folgen

Durch das Agrargeoschutz-Durchführungsgesetz werden die Regelungen zum Antragsverfahren zusammengefasst und vereinheitlicht. Die Vorschriften über Kontrollverfahren sind überarbeitet, die Funktionen der Erzeugervereinigungen gestärkt worden. Ebenfalls wurden Bestimmungen zu Nachhaltigkeitsaspekten und zur Bekämpfung von Missbräuchen im Internethandel aufgenommen. Das Agrargeoschutz-Durchführungsgesetz sieht vor allem Vorschriften vor, auf deren Grundlage die Detailregelungen dann in einer Rechtsverordnung getroffen werden können. Bis zur Geltung der geplanten Agrargeoschutz-Durchführungsverordnung wird noch einige Zeit ins Land gehen. Die Zuständigkeiten für den Agrargeoschutz, die bislang auf das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) – das DPMA war zuständig für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel wie z.B. Hopfen oder Bier – und die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) – die BLE war bislang nur für Wein zuständig – aufgeteilt waren, werden bei der fachnäheren BLE konzentriert. Im Spirituosensektor gab es seit dem 8. Juni 2019 ein Rechtsvakuum für die Antragstellung von Neu- oder Änderungsanträgen für Spirituosen mit einer geografischen Angabe, weil davor das seinerzeitige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft für die Erstellung und das Einreichen der technischen Unterlagen zuständig war und frühere Versuche, ein Spirituosen-Durchführungsgesetz zu erlassen, scheiterten.

Kein Rechtsvakuum mehr

Die wichtigste Nachricht für den Spirituosensektor ist, dass seit Inkrafttreten des AgrarGeoSchDG, also seit dem 16. Januar 2026, das Rechtsvakuum beseitigt ist. Gemäß § 45 Absatz 5 Agrargeoschutzgesetz (AgrarGeoSchDG) dürfen (antragstellende) Erzeugervereinigungen (Schutzgemeinschaften) bei der BLE Anträge stellen, um neue geografische Angaben in das EU-Register eAmbrosia eintragen und damit schützen zu lassen, Änderungen der bestehenden Produktspezifikationen (technische Unterlagen) bzw. der Einzigen Dokumente zu veranlassen oder auch Löschungen zu beantragen. Die BLE bearbeitet und bescheidet die Anträge in sinngemäßer Anwendung des Markengesetzes, der Markenverordnung und der Patentkostenverordnung. Diese Bestimmung stellt sicher, dass die BLE seit dem 16. Januar 2026 Anträge aus dem Spirituosenbereich bearbeiten kann, obwohl bis zum Inkrafttreten der Agrargeoschutz-Durchführungsverordnung (AgrarGeoSchDV), die die künftigen Antragsverfahren für den Geoschutz im Spirituosensektor im Detail regeln wird, noch einige Zeit ins Land gehen wird.

Hier finden Sie das vollständige Gesetz.

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