Brennen für Stoffbesitzer
Die für das Stoffbesitzerbrennverfahren maßgeblichen Rechtsvorschriften sind im Wesentlichen im Gesetz über das Branntweinmonopol (BranntwMonG), der Branntweinmonopolverordnung (BrMV) und der Brennereiordnung (BO; als Anlage zurBranntweinmonopolverordnung) zu finden. Die Vergünstigung, Branntwein unter Abfindung brennen zu dürfen, ist ein historisch gewachsenes Besitzstandsprivileg, durch das u.a. Besitzer von Abfindungsbrennereien und auch Stoffbesitzer in den Genuss von diversen Vergünstigungen kommen.
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