Preislisten in Druckform oder PDF-Format
Belehrung über Widerrufsrecht?
Müssen Winzer/Brenner, die ihre Produkte auf einer üblichen Preisliste in Druckform oder als PDF-Datei präsentieren und ihren Kunden zur Verfügung stellen, über das dem Kunden zustehende gesetzliche Widerrufsrecht informieren und zudem eine vorbereitete Widerrufserklärung beifügen, um eine Abmahnung zu vermeiden?
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Hintergrund dieser Diskussion ist ein Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf vom 18. Februar 2016 (AZ: I - 15 U 54/15). Die Richter haben in dem dort entschiedenen Fall dem Beklagten, einem Versandunternehmen, die Pflicht auferlegt, in einem mehrseitigen gedruckten Werbeprospekt mit Bestellmöglichkeit auf das gesetzliche Widerrufsrecht hinzuweisen und eine Widerrufserklärung beizufügen.
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