EU-Datenschutzgrundverordnung
Direktmarketing und neues Recht
Die Ende Mai in Kraft getretene EUDatenschutzgrundverordnung (DSGVO) verunsichert viele Betriebe. Was gilt es hinsichtlich des Direktmarketings zu beachten? Jeder, der Direktmarketing betreibt, hat zwei Gesetze zu beachten. Da ist zum einen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das die Frage stellt, ob Werbung grundsätzlich gesendet werden darf. Zum anderen gilt es, das Datenschutzrecht zu beachten, das die Frage stellt, ob eine Adresse überhaupt für Werbezwecke genutzt werden darf. Durch das neue Datenschutzrecht hat sich in diesem Bereich viel weniger geändert als vielfach angenommen wird.
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Werbung gegenüber Privatleuten ist nur gestattet, wenn der Werbende vorher die ausdrückliche Einwilligung eingeholt hat. Unverlangte Telefonwerbung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Die Tatsache, dass fast jeder Werbeanrufe erhält, liegt also nicht daran, dass es erlaubt wäre, sondern gründet allein auf der wirtschaftlichen Bedeutung des Direktmarketings. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden trotz erheblicher Risiken für den Werbenden ignoriert. Da in kaum einem Fall der Angesprochene von sich aus eine Einwilligung abgibt, bleiben Unternehmen, die auf dieses Geschäftsmodell spezialisiert sind, lediglich entsprechend vorformulierte Klauseln. Solche Einwilligungserklärungen in Telefonwerbung verbergen...
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