
Kein Zwetschgen Schnaps
Dieses Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe lässt aufhorchen: Es entschied am 5. November, dass in dem ihm vorgelegten Fall die Bezeichnung einer Spirituose als Zwetschgen Schnaps nicht erlaubt ist. Warum?
von Redaktion erschienen am 20.11.2024Ganz einfach, das Gericht sah in der Bezeichnung eine unerlaubte Anspielung auf die in der EU-Spirituosenverordnung 2019/787 definierte Kategorie Obstbrand.
Das hatte die Klägerin auch schon so gesehen, denn die von ihr beanstandete Spirituose ist ein Gemisch aus 33 Prozent Zwetschgendestillat und 67 Prozent Getreidedestillat. Der „Schnaps“ ist also eine „Spirituose“, das steht auch klein auf dem Rückenetikett. Aber : Die Aufmachung mit der dominanten Abbildung von Zwetschgen erweckt den Eindruck, es handele sich um einen Obstbrand. Das hat auch eine Studie im Auftrag des Verbandes der Obstverschlussbrenner bestätigt. Sie ergab „dass bei spontaner, offener Befragung (ohne jede Antwortvorgabe) die Käufer/Verwender von Spirituosen, denen die Abbildung des Produkts „Zwetschgen Schnaps“ vorgelegen hat, Vorstellungen und Erwartungen hauptsächlich in Bezug auf das „Produkt“ und die „Herstellung und Zusammensetzung“ entwickeln und dabei nahezu ein Drittel der Auffassung ist, es handele sich um „Obstler/ Obstbrand/ Obstwasser/ (hergestellt aus) Früchten/ Zwetschgen/Pflaumen“. Zudem stimmen etwa die Hälfte der angesprochenen Verbraucher bei einer durch Antwortvorgaben gestützten Frage der Aussage ‘Zwetschgen Schnaps‘ ist ein Obstbrand wie ‚Kirschwasser‘, ‚Williams‘ oder ‚Obstler‘“ zu.
Richter als Verbraucher
Die Richter des Oberlandesgerichts sahen es übrigens genauso. In der Urteilsbegründung heißt es: „Beim gesamten Senat besteht aufgrund der streitgegenständlichen Aufmachung die Erwartung, das von der Beklagten für ihre Spirituose verwendete Destillat bestehe zu 100 Prozent aus Zwetschgen.“
Sascha Mielke, neuer Geschäftsführer des involvierten Bundesverbandes der Obstverschlussbrenner, zieht als Fazit: „Wir erhoffen uns durch das Urteil mehr Klarheit bei der Beurteilung von Etiketten, die ebenfalls verbrauchertäuschend in dieser Form verwendet werden. Es könnte auch eine Handhabe zur Prüfung für die Lebensmittelüberwachungsbehörden sein.“
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.