Anrechenbare Betriebsausgaben: Sinnvollen Stundenlohn ansetzen
Die bloße Vereinbarung eines unangemessen hohen Arbeitslohns berührt die steuerliche Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses dem Grunde nach nicht. Jedoch wird die Anerkennung der überhöhten Gegenleistung auf ein angemessenes Maß beschränkt.










