Lebensmittel-Informations-Verordnung: Sonderstellung alkoholische Getränke
Seit dem 13. Dezember 2014 gilt in der EU die „Lebensmittel-Informations-Verordnung“ (LMIV). D.h. die Kennzeichnung von Lebensmitteln richtet sich in Deutschland nicht mehr nach der Lebensmittelkennzeichnungs-VO (LMKV), sondern nur noch nach der LMIV. Was bedeutet das für Brenner?







