Mindestgrößen und Abfindungbrennrechte: Ministerin Ilse Aigner interveniert
Seit 2008 gab es Unruhe bei den Klein- und Obstbrennereien im Freistaat Bayern, weil das für Südostbayern zuständige Hauptzollamt Landshut Übertragungen von Abfindungsbrennkontingenten nur noch auf landwirtschaftliche Betriebe, die eine Mindestgröße von 8ha aufweisen, genehmigte.







