Bundesfinanzhof entscheidet zu Steuerhehlerei: Finger weg von Schwarzgebranntem
Nach Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) haftet der Steuerhehler, der schwarzgebrannten Alkohol erwirbt, gesamtschuldnerisch mit dem Schwarzbrenner auf Zahlung der hinterzogenen Branntweinsteuer.













