Corona-Krise Zulassung von Alkohol aus Brennereien zur Flächendesinfektion
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat eine Allgemeinverfügung erlassen. Demnach dürfen nun auch Destillate und Rohalkohole für die Flächendesinfektion eingesetzt werden. Der Alkohol muss aber mindestens 80% vol haben und darf keine kanzerogenen Stoffe aufweisen.


















