Schweizerisches Bundesverwaltungsgericht zu „Absinth“: Keine geschützte geografische Angabe
Das schweizerische Bundesverwaltungsgericht hat am 8. August 2014 entschieden, dass die Bezeichnungen „Absinthe“, „La Fée verte“ und „La Bleue“ nicht als geschützte geografische Angaben (g.g.A.) ausschließlich für Hersteller des Val-de- Travers im Kanton Neuenburg reserviert werden können.