Änderung der Alkoholhaltige Getränke-VO (AGeV): Geographische Angaben
Am 24. März 2011 trat ein vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorgelegter Änderungsentwurf zur AGeV in Kraft (BGBl. I S. 519). Dadurch wurde § 9, der die Verwendung geographischer Angaben regelt, erweitert.







